Gültig ab 01.11.2021
PARKSTER GMBH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen der Parkster GmbH, Leopoldstr. 240, 80807 München, eingetragen beim Amtsgericht München, HRB 233310 ("Parkster") für natürliche Personen ("Nutzer") in Österreich. Mit Beantragung der Registrierung bei Parkster (siehe unten 1.1) erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und erkennt diese als für sich bindend an.
Parkster bietet über die Webseite www.parkster.at sowie über verschiedene weitere Zugangswege (u.a. eine App) eine Plattform an, mit deren Hilfe der Nutzer bequem und bargeldlos Parkgebühren in bestimmten Städten und Regionen bezahlen kann (die „Plattform“).
App: Bezeichnet die Mobilfunkapplikation von Parkster, über die Parkvorgänge erfasst und bezahlt werden können.
Benutzerkonto: Zugangsberechtigung zur Anwendung der Dienstleistungen von Parkster, einschließlich Benutzername und Passwort sowie Übersicht eigener Aktivitäten.
Meine Seiten: Personalisierter Bereich, in den der Nutzer sich einloggen und Änderungen sowie Einstellungen vornehmen kann.
Nutzer: Natürliche Personen, die den Service in Anspruch nehmen und zu diesem Zweck einen entsprechenden Vertrag mit Parkster geschlossen haben.
Parkbereich: Parkplätze und sonstige Bereiche, die das Parken mit den Dienstleistungen von Parkster ermöglichen.
Parkflächenbetreiber: Jeder Parkflächenbetreiber, mit dem Parkster eine Kooperation vereinbart hat.
Dienstleistungen: Sämtliche von Parkster angebotene Dienstleistungen.
SMS-Service: Dienstleistungen, die über SMS angeboten werden.
Webseite: Internetauftritt von Parkster, welcher unter www.parkster.at erreichbar ist.
ALLGEMEINES
1.1 Vertrag
Sowohl juristische Personen als auch natürliche Personen über 18 Jahre können die Dienstleistungen in Anspruch nehmen und zu diesem Zweck einen entsprechenden Vertrag mit Parkster schließen.
1.2 Benutzerkonto
Die Nutzung der Dienstleistungen ist nach vorheriger Registrierung möglich und diese erfolgt kostenlos auf der Webseite oder in der App. Bei Stellung des Antrags auf Registrierung gibt der Nutzer die erforderlichen Informationen, wie beispielsweise näher spezifizierte personenbezogene Daten, eine erreichbare Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse und das Kennzeichen mindestens eines Fahrzeugs an. Darüber hinaus wählt der Nutzer eine der akzeptierten Zahlungsmethoden aus und hinterlegt für die ausgewählte Zahlungsmethode erforderliche Informationen. Es obliegt dem Nutzer sicherzustellen, dass diese Angaben korrekt sind. Ändern sich die persönlichen Informationen, sind die Angaben vom Nutzer unverzüglich über sein Benutzerkonto auf „Meine Seite“ zu aktualisieren. Es obliegt dem Nutzer, seine Zugangsdaten zum Benutzerkonto ebenso wie die auf seinem Mobilfunkgerät installierte Parkster App vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Der Benutzer steht für alle Handlungen, die unter Einsatz seines Benutzernamens und Passworts erfolgen, gegenüber Parkster und anderen Benutzern wie für seine eigenen ein. Besteht der Verdacht oder die Gewissheit, dass ein Dritter das Passwort kennt, muss der Nutzer es unverzüglich ändern und sich mit Parkster in Verbindung setzen.
1.3 Bonitätsprüfung
Parkster ist berechtigt, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Nutzers bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Nutzers einzuholen. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Parkster erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird Parkster die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Parkster behält sich das Recht vor, Anträge auf Registrierung und die dazugehörigen Kredite abzulehnen. Der Nutzer kann bei Parkster Auskunft über seine ihn betreffende gespeicherte Daten erhalten.
1.4 Parkplätze Die Dienstleistungen können ausschließlich für Parkplätze und Parkbereiche genutzt werden, die von einem Kooperationsvertrag zwischen Parkster und einem Parkflächenbetreiber, gegebenenfalls auch mit einem Dritten der seinerseits einen Vertrag mit einem Parkflächenbetreiber hat, umfasst sind. Diese Parkbereiche sind auf den Parkscheinautomaten oder – schildern oder weiteren Informationsquellen, wie in der App und auf der Webseite, ausgewiesen.
1.5 Parkbedingungen, Parkgebühren und Bußgeld
Der Nutzer wird die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die von dem betreffenden Parkflächenbetreiber jeweils festgelegten oder sonstigen in Bezug auf den Parkplatz, auf dem der Kunde das Fahrzeug abstellt, geltenden Regeln einhalten. Der Nutzer ist verantwortlich dafür, dass die Parkgebühren ordnungsgemäß an den Parkflächenbetreiber geleistet werden. Werden gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Dienstleistungen von Parkster in Anspruch genommen, übernimmt Parkster im Auftrag des Nutzers die Bezahlung der Parkgebühren an die Parkflächenbetreiber. Im Gegenzug ist der Nutzer verpflichtet, die jeweils angefallenen Parkgebühren an Parkster zu bezahlen.Der Nutzer ist verantwortlich für die Zahlung von Bußgeldern oder Gebühren für Falschparken oder andere Verstöße gegen die Parkbedingungen. Ein Parkverstoß ist zwischen dem Nutzer und dem betreffenden Parkflächenbetreiber bzw. der Ordnungsbehörde zu regeln. Parkster kann nach seinem alleinigen Ermessen Auskünfte an die Beteiligten der Auseinandersetzung erteilen. Der Nutzer kann den Vorfall bei Parkster melden und es wird geprüft, inwieweit Parkster den Nutzer unterstützen kann.
1.6 Beschwerde
Im Fall einer mangelhaften Service-Leistung oder einer fehlerhaften Abbuchung muss der Nutzer sich unverzüglich mit Parkster in Verbindung setzen. Der Nutzer hat die Möglichkeit Parkster über folgende Wege zu kontaktieren:Telefon: 0049 89 306 69 79 69
E-Mail: kundendienst@parkster.com
Website: Kontaktformular
Hat der Nutzer aber Einwendungen gegen Parktarife oder sonstige Parkbedingungen ist der jeweilige Parkflächenbetreiber zu kontaktieren.
1.7 Verbraucherschlichtung
Die Firma Parkster ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2.1 Kurzzeitparken
Bei dem Kurzzeitparken muss der Nutzer keinen bestimmten Endzeitpunkt für die Parkdauer festlegen, sondern kann den Parkvorgang jederzeit beenden. Allerdings wird als Schutzfunktion ein vorläufiger Endzeitpunkt festgelegt, sollte der Nutzer vergessen, oder verhindert sein, den Parkvorgang zu beenden. Der Nutzer erhält eine Erinnerung vor dem Ablauf des Endzeitpunktes. Der Endzeitpunkt kann jederzeit geändert werden.
Mit der App: Der Endzeitpunkt wird vor dem Starten des Parkvorganges vom Nutzer festgelegt.
2.2 Langzeitparken
Bei dem Langzeitparken wird die Parkdauer im Voraus festgelegt. Der Parkvorgang kann ab Beginn der Parkdauer nicht unterbrochen oder storniert werden. Es besteht die Möglichkeit Langzeittickets für mehrere Parkbereiche und das gleiche Fahrzeug zu haben. Bei dem Service automatische Erneuerung eines Langzeittickets, wird das Ticket automatisch jeden Monat erneut gekauft. Dies erfolgt so lange bis der Nutzer diesen Service unterbricht. Eine Erinnerung wird am Tag vor der automatischen Erneuerung des Tickets per SMS geschickt.
2.3 Wahl des Parkbereiches
Es obliegt dem Nutzer, sich vor Anmeldung eines Parkvorgangs zu vergewissern, dass die Buchung eines Parkvorgangs über Parkster für die entsprechende Parkfläche zulässig ist. Mit der App: In der App werden mittels einer Ortungsfunktion Parkbereiche in der Nähe des Nutzers vorgeschlagen. Informationen wie Name des Parkbereichs, Adresse, Ortung und Zonencode werden angegeben. Die Nutzung der Ortungsfunktion in der App erfolgt auf eigene Gefahr. Der Nutzer ist verantwortlich dafür, dass der von ihm angegebene Zonencode richtig ist, unabhängig davon, ob der Zonencode durch die Ortungsfunktion der App vorgeschlagen wurde oder nicht. Der Nutzer kann Parkbereiche als Favoriten in der App speichern und auswählen. Es obliegt trotzdem dem Nutzer sicherzustellen, dass der von ihm angegebene Zonencode mit dem übereinstimmt, wo der Parkvorgang gestartet wird.
2.4 Identifizierung des Fahrzeugs
Der Nutzer wählt aus, für welches Fahrzeug der Parkvorgang gültig sein soll. Dies Erfolgt durch Auswahl des amtlichen Kennzeichens des Fahrzeugs. Der Nutzer ist verantwortlich dafür, dass das von ihm angegebene Kennzeichen mit dem geparkten Fahrzeug übereinstimmt. Grundsätzlich muss keine weitere Identifizierung auf dem Fahrzeug angebracht werden. Die Parkplatzwächter können das Fahrzeug mit Hilfe des angegebenen Kennzeichens identifizieren. Für die Abrechnung von Parkvorgängen in einigen Parkbereichen kann aber das Anbringen einer Plakette erforderlich sein. Ist dies für einen ausgewählten Parkbereich der Fall, wird auf den Schildern vor Ort darauf hingewiesen. Bei Benutzung der App erscheint eine Notiz mit der Frage, ob eine Plakette im Fahrzeug vorhanden ist. Wird dies vom Nutzer verneint, kann der Parkvorgang nicht angemeldet werden. Die Plakette kann über die Parkster Webseite heruntergeladen werden und muss im Fahrzeug von außen gut zu erkennen sein.
2.5 Gebühren für Nutzung der Dienstleistungen
Ziel ist ein einfaches und schnelles Bezahlen von Parkscheinen mit dem Handy ohne zusätzliche Kosten für den Nutzer. Datengebühren, die gegebenenfalls bei dem Mobilfunkanbieter des Nutzers anfallen, bleiben von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Die Gebührenmodelle sehen wie folgt aus:Mit der App (Privat): Für die private Benutzung der App entstehen neben den Parkgebühren keine zusätzlichen Kosten, außer der Benutzer hat Parkster Plus aktiviert. Parkvorgänge, die über Parkster Plus laufen, kosten 0,39 EUR (inklusive Mehrwertsteuer) pro Parkvorgang.Mit der App (Geschäftlich): Für Privatpersonen, die den Nachweis von Auslagen vereinfachen wollen, bietet Parkster die Funktion ‘Dienstlich’ an. Diese Dienstleistung kann von dem Nutzer jederzeit auf „Meine Seiten“ ohne zusätzliche Kosten aktiviert werden. Der Nutzer bekommt dann zwei Rechnungen, eine Rechnung für die privaten Parkvorgänge und für die betrieblichen Parkvorgänge eine Rechnung, die Dritten vorgelegt werden kann. Das Preismodell für „Dienstlich“ beinhaltet eine feste Servicegebühr pro Parkvorgang. Die Höhe dieser Servicegebühr kann jederzeit der Webseite entnommen werden. Wenn einer Parkster Plus-Kunde dienstlich parkt, fallen keine Plus-Gebühren an.Mit dem SMS-Service: Gebühren für den Parkvorgang sind auf den Schildern im ausgewählten Parkbereich zu finden. Weitere Informationen zu Gebühren und Bezahlung sind unter Punkt 4 „Preise und Abrechnung„ zu finden.
3.1 Allgemeines
Bei Abonnementparken hat der Nutzer einen separaten Vertrag über Parkerlaubnis in einem oder mehreren Parkbereichen mit einem Parkflächenbetreiber geschlossen. Darüber hinaus wird ein Vertrag mit Parkster über die Administration des digitalen Parkscheins und Bezahlung der Abonnementgebühren an den Parkflächenbetreiber geschlossen. Andere Dienstleistungen von Parkster können zusätzlich genutzt werden. Bezahlungen für Kurz- und Langparken werden gemäß den entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführt und zusammen mit den Abonnementgebühren in Rechnung gestellt.
3.2 Administration und Abonnementwechsel
Das Abonnement wird ausschließlich digital verwaltet und statt eines physischen Parkscheins weist der Nutzer das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs zu, für das das Abonnement gelten soll. Das Abonnement kann zwischen mehreren Fahrzeugen geteilt werden. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass das richtige Kennzeichen für jeden Parkvorgang registriert ist.
3.3 Beendigung des Abonnements
Das Abonnement läuft bis auf Widerruf durch den Nutzer. Dies kann entweder auf „Meine Seiten“ oder bei dem Kundenservice von Parkster erfolgen. Erfolgt der Widerruf vor dem 12. eines Kalendermonats, endet das Abonnement zum Ende des Kalendermonats. Erfolgt den Widerruf nach dem 12. eines Kalendermonats, endet das Abonnement zum Ende des folgenden Kalendermonats.
Es gelten gegebenenfalls zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
betreffenden Betreibers. Parkster ist bezüglich des Vertragsverhältnisses zwischen Nutzer und Parkflächenbetreiber ein außenstehender Dritter. Es obliegt dem Nutzer, diese weiteren Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.
Die Regelungen dieser Klausel betreffen nur die Beendigung des Abonnements. Die Kündigung des Vertrages mit Parkster wird unter Punkt 9 „Vertragsdauer und Kündigung“ geregelt.
4.1 Allgemeines
Benutzer der Parkster App haben die Möglichkeit, eine automatische Kennzeichenerkennung zu aktivieren, um auch Parkflächen, welche zugangsbeschränkt sind, einfach und bargeldlos nutzen zu können. Der Nutzer erkennt an die Beschilderung vor Ort ob Automatisches Kameraparken zur Verfügung steht. Informationen hierzu sind in diesem Abschnitt 4 und auf der Parkster-Website unter www.parkster.at zu finden.
4.2 Aktivierung der Kennzeichenerkennung
Die Funktion "Automatisches Kameraparken" muss von dem Nutzer in der App unter dem Menüpunkt „Garage“ aktiviert werden. Dies kann für eine beliebige Anzahl von Kennzeichen vorgenommen werden. Sollte ein anderer Nutzer die Funktion für das gleiche Kennzeichen aktivieren, wird der Nutzer in der App darüber informiert.
4.2 Parkvorgang starten und beenden
Das aktivierte Kennzeichen wird von den Kameras vor Ort erkannt. Eventuelle Schranken öffnen sich bei der Einfahrt automatisch und ein Kurzzeitticket wird in der App automatisch gestartet. Der Nutzer erhält hierzu eine Mitteilung in der App. Ein laufender Parkvorgang kann in der App nicht manuell beendet werden. Bei der Ausfahrt wird der Parkvorgang automatisch beendet. Der Nutzer erhält hierzu eine Mitteilung in der App. Bei Parkflächen mit Kameras, bei welchem Langzeittickets gültig sind, werden Ein- und Ausfahrten gewährt, wenn der Nutzer ein gültiges Langzeitticket hat. Dies setzt nicht voraus, dass der Nutzer Automatisches Kameraparken aktiviert hat.
5.1 Allgemeines
Benutzer der Parkster App haben die Möglichkeit, den zusätzlichen Parkster Plus-Dienst zu aktivieren, um die erweiterten kostenpflichtigen Funktionen nutzen zu können. Informationen zu Parkster Plus sind in diesem Abschnitt 4 und auf der Parkster-Website unter www.parkster.at/plus zu finden.
5.2 Parkster Plus-Funktionen
Überzahlungshilfe
Die Funktion "Überzahlungshilfe" bedeutet, dass der Nutzer eine Erinnerung geschickt bekommen, wenn er sich in einem Auto vom Parkplatz entfernt. Die Erinnerung wird in Form einer Push-Notiz an das Telefon gesendet, in der gefragt wird, ob der Parkschein beendet werden soll. Damit die Überzahlungshilfe funktioniert, muss der Nutzer die erforderlichen Einstellungen am Telefon vorgenommen haben. Die Überzahlungshilfe kann in der App deaktiviert werden.
Familienkonto
Die Funktion "Familienkonto" bedeutet, dass ein Nutzer, der Parkster Plus beigetreten ist, ein spezielles Konto in der App erstellen und das Konto für bis zu drei (3) andere Nutzer freigeben kann. Einladungen werden per E-Mail oder SMS an andere Nutzer gesendet. Derjenige der ein Familienkonto erstellt hat, ist auch der Administrator des Kontos. Um eine Verbindung zu einem vorhandenen Familienkonto herzustellen, muss der Nutzer über ein aktives Parkster-Konto verfügen. Über das Familienkonto können alle verbundenen Benutzer gegen Zahlung parken. Zahlungspflichtig ist aber der Administrator. Die Gebühren werden per Rechnung an den Administrator des Familienkontos ausgestellt. Wird jemand zu einem Familienkonto eingeladen, der noch kein Parkster-Konto hat, besteht die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Annahme der Einladung, ein Konto zu erstellen. Jeder Nutzer, der einem Familienkonto beitritt, wird auch automatisch Parkster Plus-Nutzer. Bei Annahme der Einladung, wird der Nutzer hierüber informiert und erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Es kann jeweils nur eine Verbindung zu einem Familienkonto hergestellt werden.
Belegnachweis
Mit der Funktion „Belegnachweis“ kann der Nutzer nach einem beendeten Parkvorgang den Beleg an die E-Mail-Adresse, die mit dem Konto verknüpft ist, schicken lassen.
5.3 Gebühren und Abrechnung
Für Nutzer, die Parkster Plus aktiviert haben, wird eine Gebühr von 0,39 EUR (inkl. MwSt.) pro Parkvorgang erhoben, sofern die normale Parkgebühr 0,00 EUR übersteigt. Dieser Zuschlag gilt jedoch nicht für Nutzer, die Parkster Plus aktiviert haben und "Dienstlich" oder über ein Unternehmenskonto parken. In diesem Fall werden zusätzlich zur regulären Parkgebühr nur die zusätzlichen Kosten berechnet, die für unsere Geschäftsdienste anfallen. Parkster kann dem Nutzer für einen begrenzten Zeitraum die Plus-Funktionen kostenlos anbieten, ist allerdings jederzeit berechtigt, den Testzeitraum für den Nutzer zu beenden.
Bei Nichtzahlung der in Rechnung gestellten Gebühren, deaktiviert Parkster das Familienkonto einschließlich des Parkster-Kontos des Administrators, bis der Rechnungsbetrag bei Parkster eingegangen ist. Es ist dann nicht möglich, über ein deaktiviertes Familienkonto oder über das deaktivierte Parkster-Konto des Administrators zu parken. Sollte Parkster nach einer Zahlungserinnerung an den Administrator des Familienkontos keine Zahlung erhalten, behält sich Parkster das Recht vor, andere mit dem Familienkonto verbundene Nutzer zur Zahlung des ausstehenden Rechnungsbetrags zu kontaktieren.
6.1 Allgemeines
Die allgemeinen Regelungen zu diesem Punkt gelten grundsätzlich für alle Dienstleistungen. Zusätzliche oder besondere Bedingungen können gegebenenfalls für einige Dienstleistungen zur Anwendung kommen, sollten Parkster und der Nutzer darüber einen separaten Vertrag geschlossen haben.
Die Bezahlung erfolgt entweder durch Rechnung, Belastung der registrierten Kreditkarte des Nutzers oder mittels einer anderen, von Parkster jeweils akzeptierten Zahlungsmethode.
Angefallene Transaktionsgebühren sowie die Abonnementgebühr werden monatlich zusammen mit den zu zahlenden Parkgebühren in Rechnung gestellt. Umgefasst werden die Parkvorgänge, die in der Abrechnungsperiode abgeschlossen worden sind und die Langzeitparkvorgänge die während der Periode begonnen haben. Die Höhe der Anmelde- und Transaktionsgebühren kann der Website entnommen werden. Beträge weniger als 3,00 EUR werden nicht in Rechnung gestellt, sondern auf den Folgemonat berechnet. Eine Abrechnung erfolgt allerdings einmal im Quartal.
Preise und Gebühren können jederzeit auf der Webseite aufgerufen werden. Parkster behält sich das Recht vor, Preise und Gebühren anzupassen. Solche Änderungen treten frühestens 30 Tage nach Mitteilung der Änderung an den Kunden in Kraft.
6.2 Zahlungsmethoden
Die Abrechnungen erfolgen mittels einer von Parkster akzeptierten Zahlungsmethode. Bei der Registrierung werden die Zahlungsmethoden beschrieben und von dem Nutzer gewählt. Wird keine Zahlungsmethode ausgewählt, wird eine Rechnung per E-Mail verschickt. Zahlungsmethoden können jederzeit auf „Meine Seiten“ aktualisiert und geändert werden.
Angebotene Zahlungsmethoden sind:
Kreditkarte (VISA, MasterCard)
Rechnung (elektronisch oder per Post)
Die Durchführung der Zahlungen richtet sich nach den vertraglichen Bestimmungen der jeweiligen Zahlungsdienstleister.
6.3 Rechnung des Parkvorgangs
Über die App oder die Webseite kann der Nutzer für jeden Parkvorgang die
Parkdauer sowie über die Höhe der angefallenen Parkgebühr eine Rechnung abrufen.
Der Nutzer kann Rechnungen herunterladen, speichern und ausdrucken bis 36 Monate nach Ende des Parkvorgangs. Benötigt der Nutzer ältere Rechnungen, kann er sich an den Kundenservice wenden. Parkster behält sich allerdings das Recht vor, Rechnungen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist zu vernichten.
6.4 Zahlungsbedingungen
Kreditkarte: Am 15. jedes Kalendermonats erhält der Nutzer per E-Mail eine Übersicht über die, die am 17. jedes Kalendermonats von der hinterlegten Kreditkarte abgebucht werden. Es obliegt dem Nutzer, eine gültige Kreditkarte zu hinterlegen.
Rechnung per Post: Am 16. jedes Kalendermonats wird eine Rechnung an die von dem Nutzer angegeben Adresse versandt. Ab Rechnungsdatum hat der Nutzer 20 Tage Zeit, die Rechnung zu begleichen. Eine Rechnungsgebühr in Höhe von 2,99 EUR wird berechnet.
Rechnung per E-Mail: Rechnungen werden an die E-Mail-Adresse gesendet, die der Nutzer für das Benutzerkonto angegeben hat. Ab Rechnungsdatum hat der Nutzer 14 Tage Zeit, die Rechnung zu begleichen.
Die Bankverbindung für SEPA-Überweisungen ist auf der Rechnungen angegeben.
Für Zahlungen über Kreditkarte oder eine andere Zahlungsmethode kann Parkster einen Zuschlag zur Deckung der Verwaltungs- und Sicherheitskosten erheben. Die Höhe des jeweils anfallenden Zuschlages wird dem Nutzer vor Abschluss der Registrierung angezeigt.
Wird das Benutzerkonto beendet, werden auch die hinterlegten Kreditkartendaten gelöscht. Bestehen aber Forderungen auf nicht bezahlten Parkgebühren, werden die Daten gespeichert bis diese vollständig beglichen sind.
6.5 Vorzeitige Abbuchung oder Rechnungsstellung
Parkster behält sich das Recht vor, individuelle Kreditgrenzen zu definieren und jederzeit anzupassen. Dies bedeutet, dass eine vorzeitige Abbuchung oder Rechnungsstellung unabhängig von den monatlichen Abrechnungen erfolgen kann, sollte diese Kreditgrenze überschritten werden. Bei Kreditkartenzahlung wird eine Vorankündigung der Abbuchung mit einer Aufstellung des abzubuchenden Betrages per E-Mail am Tag vor der Abbuchung verschickt. Bei Rechnungszahlung wird eine Rechnung versandt.
Sollte durch einen vorgesehenen Parkvorgang die definierte Kreditgrenze überschritten werden, kann der Parkvorgang nicht durchgeführt werden. Dies wird dem Nutzer durch die App oder per SMS mitgeteilt.
Abonnementgebühren werden immer im Voraus abgebucht oder in Rechnung gestellt.
6.6 Zahlungsverzug
Kommt der Nutzer mit Zahlungen in Verzug, kann Parkster Verzugszinsen in gesetzlich bestimmter Höhe sowie etwaige Aufwendungen und weitere Schäden, die im Zusammenhang mit fälligen Beträgen, die nicht gezahlt werden, entstehen, geltend machen.
7.1 Technische Voraussetzungen
Erforderliche technische Voraussetzungen zur Nutzung der Plattform können der Webseite entnommen werden. Parkster behält sich das Recht vor, die technischen Voraussetzungen jederzeit zu ändern, wird aber den Nutzer über solchen Änderungen oder Anpassungen rechtzeitig auf der Webseite, per E-Mail oder per SMS informieren.
7.2 Internetverbindung und Telefonnetz
Die Nutzung der App setzt eine stabile (mobile) Internetverbindung voraus. Diese muss sowohl bei An- und Abmeldung eines Parkvorgangs als auch bei Verlängerung eines Parkvorgangs vorhanden sein.
7.3 Verfügbarkeit
Parkster ist um die Verfügbarkeit und korrekte Funktion der Plattform bemüht, kann aber nicht ausschließen, dass es zu Abweichungen von der vereinbarten Funktionalität kommen kann und unerwartete Fehler oder Unterbrechungen auftreten können. Eine Nichtverfügbarkeit kann vor allem bei Aktualisierungen und Wartungsarbeiten auftreten. Sollten die Dienstleistungen nicht zur Verfügung stehen, hat der Nutzer die zu zahlende Parkgebühr in anderer Weise zu begleichen, beispielsweise durch Erwerb eines Parkscheines am Parkautomaten. Kann bei einer Störung ein laufender Kurz- oder Langzeitparkvorgang nicht beendet werden, gilt die vorläufige Endparkzeit. Parkster übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit einer Nichtverfügbarkeit oder einem Nichtfunktionieren entstehen
Parkster behält sich das Recht vor, den Zugang des Kunden zu den Service-Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, das Nutzerkonto des Kunden zu löschen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen wenn der Nutzer
(a) in wesentlicher Hinsicht gegen seine Verpflichtungen aus dem Vertrag verstoßen hat;
(b) seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Parkster nicht nachkommt;
(c) die Plattform und die Dienstleistungen in irgendwelcher Form missbraucht oder in einer Weise benutzt die nicht vorgesehen ist;
9.1 Verantwortung des Nutzers
Parkster haftet nicht für dem Nutzer entstehende Schäden oder Verluste, die in der Verantwortung des Nutzers liegen, insbesondere wenn der Nutzer eine Service-Leistung nicht richtig genutzt hat oder sein Fahrzeug unter Verletzung geltender Gesetze und Vorschriften und/oder von dem betreffenden Parkplatzbetreiber festgelegter oder sonstiger in Bezug auf den Parkplatz, auf dem er das Fahrzeug abstellt, geltender Regeln abstellt.
9.2 Weitere Ausschlussgründe
Parkster haftet weiter nicht für Schäden die
(a) aufgrund Sachbeschädigung oder Einbruch in ein Fahrzeug in einem Parkbereich entstehen;
(b) durch einen Fehler oder eine unzureichende Funktionalität des Telefons, Mobiltelefons oder sonstiger technischer Geräte des Kunden verursacht werden;
(c) durch einen Ausfall oder eine Unterbrechung des Telefonnetzes, des Internets oder eines sonstigen Kommunikationsnetzes oder eine Verzögerung bei diesen oder durch Handlungen oder Unterlassungen eines Telekommunikationsbetreibers oder falscher Einstellungen in dem Smartphone des Benutzers, die die Funktionsweise oder Verfügbarkeit der Service-Leistungen beeinträchtigen, verursacht werden
(d) dadurch verursacht werden, dass die Service-Leistung von Parkster aus Gründen eingestellt wurde, die sich als nichtzutreffend erweisen, bei denen Parkster aber berechtigterweise Grund zur Annahme hatte, dass sie zum Zeitpunkt der Einstellung der Service-Leistung zutreffend waren und eine Einstellung der Service-Leistung gerechtfertigt haben;
(e) durch den falschen Zonencode für den betreffenden Parkplatz und/oder ein falsch angegebenes Kfz-Kennzeichen bei Meldung des Beginns eines Parkvorgangs (unabhängig davon, ob der Kunde den Zonencode manuell oder auf einen Vorschlag der Ortungsfunktion der App eingegeben hat) entstehen;
(f) durch eine Nutzung der Zugangsdaten und/oder Inanspruchnahme der Service-Leistungen durch Unbefugte entstehen.
9.3 Unbeschränkte Haftung
Nur bei ausdrücklicher Übernahme einer Garantie, bei einer Verletzung der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit haftet Parkster unbeschränkt. Im Falle einer leichten Fahrlässigkeit bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, haftet Parkster nur, soweit dieser Schaden typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbar war.
Für Ereignisse höherer Gewalt, die Parkster die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet Parkster nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Unterbrechungen oder Verzögerungen bei Telefonnetzen, dem Internet (u.a. Denial of Service- oder Distributed Denial of Service Attacken) oder sonstigen Kommunikationsnetzen oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.
Zur Umsetzung des Vertragsverhältnisses erhebt Parkster Daten des Kunden. Dabei werden die rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes beachtet. Weitere Informationen enthält die separate Datenschutzerklärung von Parkster.
12.1 Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Soweit der Nutzer nicht den Abonnementservice benutzt, kann er jederzeit den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Hat der Nutzer den Abonnementservice in Anspruch genommen, kann er diesen Service zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem der Abonnementservice gemäß Punkt 3.3 beendet werden kann. Die Verpflichtung des Nutzers, offene Parkgebühren zu bezahlen, bleibt von der Kündigung unberührt.
12.2 Sollten bei Kündigung auf dem Benutzerkonto noch Parkgebühren offen sein, so werden die offenen Gebühren umgehend über die angegebene Zahlungsmodalität eingezogen.
Wählt ein Nutzer einen Service mit kostenpflichtiger Registrierung, bei dem entweder eine Anmeldegebühr anfällt oder eine monatliche Abonnementgebühr zu zahlen ist, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, wenn er Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 3 KSchG ist, das heißt, den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
13.1 Widerrufsrecht
Sie (der Nutzer) haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Parkster GmbH, Leopoldstr. 240, 80807 München, Telefon: +49 89 306 69 79 00, E-Mail: widerruf@parkster.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Muster-Widerrufsformular
An
Parkster GmbH,
Leopoldstr. 240
80807 München.
Telefon: +49 893 803 87 13
E-Mail: widerruf@parkster.at
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
- Waren ()/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
- Bestellt am ()/erhalten am ()
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen
13.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie ausdrücklich zugestimmt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Parkster behält sich das Recht vor, seine Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag ohne Zustimmung des Nutzers ganz oder teilweise abzutreten oder durch Dritte („Subunternehmen“) ausüben oder erfüllen zu lassen. Der Nutzer ist nicht berechtigt, seine Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag ohne Zustimmung von Parkster abzutreten.
Durch die Benutzung der Dienstleistungen werden keine Urheberrechte oder geistigen Eigentumsrechte auf den Nutzern übertragen, diese werden von Parkster gehalten und kontrolliert. Es ist untersagt, die mit der App verbundenen Informationen oder Software sowie die darin enthaltenen Inhalte über das für die bestimmungsgemäße Nutzung erforderliche Maß hinausgehend zu vervielfältigen, zu verbreiten oder anderweitig zu verwerten.
16.1 Änderungen und Ergänzungen
Die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Webseite abrufbar. Parkster behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die neuen Bedingungen werden dem Nutzer durch Publikation auf der Website bekannt gegeben und gelten - wenn nicht der Nutzer binnen sechs Wochen ab Aufstellung auf die Website Widerspruch erhebt – als genehmigt. Sollte der Nutzer mit den Änderungen und/oder die Ergänzungen nicht einverstanden sein, kann er den Vertrag gemäß Punkt 10 kündigen.
16.2 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
17.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verdrängt werden.